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AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 01.03.2021

§ 1 GEGENSTAND

(1) Die SCOTTEE Mobility GmbH, Darmstädter Straße 24a, 64521 Groß-Gerau (nachfolgend „SCOTTEE“ genannt) vermietet Scooter mit einem Elektroantrieb (nachfolgend „SCOTTEE eScooter“ genannt) mittels ihrer Applikation für internetfähige Mobiltelefone (nachfolgend „SCOTTEE App“ genannt) unter Anwendung eines sogenannten „free-floating“ Konzeptes. Eine Vermietung erfolgt nur an ordnungsgemäß über die SCOTTEE App registrierte Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), nur im Falle von bestehenden Verfügbarkeiten und nur innerhalb eines definierten Gebietes (nachfolgend „Geschäftsgebiet“ genannt) in der Bundesrepublik Deutschland. Free-floating bedeutet, dass die SCOTTEE eScooter innerhalb des Geschäftsgebiets verfügbar sind, jedoch nicht an festen Standorten.

2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der SCOTTEE App und für die über die SCOTTEE App abzuschließenden Mietverträge. Das Angebot richtet sich vor allem, aber nicht ausschließlich, an Verbraucher. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistung nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(3) Vertragspartner des Kunden ist:

Scottee Mobility GmbH 
Darmstädter Straße 24a
64521 Groß-Gerau

vertreten durch ihre Geschäftsführer Alexander Holtermann und Viktor Luft 
eingetragen im Handelsregister am Amtsgericht Darmstadt zu Registernummer HRB 101084 
USt-Id-Nr.: DE335917258 
E-mail: info(at)scottee.de
Telefon: +49 6152 9478980
Web: https://scottee.ivirtualwebsites.com

(4) SCOTTEE behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische wirtschaftliche Rahmenbedingungen, einschließlich einer geänderten Rechtsprechung, notwendig ist. Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung und durch Veröffentlichung auf der SCOTTEE Website und in der SCOTTEE App bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens ( Einbezug der neuen AGB in das Vertragsverhältnis ) wird SCOTTEE den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung noch gesondert hinweisen. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist SCOTTEE berechtigt, den Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen hat die deutsche Fassung Vorrang.

§ 2 ABSCHLUSS DES SCOTTEE APP NUTZUNGSVERTRAGS

(1) Um einen SCOTTEE eScooter anmieten zu können, muss sich der Kunde registrieren, indem er über die SCOTTEE App ein Benutzerkonto einrichtet. Jeder Kunde kann sich nur einmal registrieren. Nur ein ordnungsgemäß registrierter Kunde ist zur Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen von SCOTTEE berechtigt. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Registrieren können sich einzelne volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen (nicht hingegen Personengruppen wie z. B. Familien oder Ehepaare), juristische Personen und Personengesellschaften. Der Kunde garantiert, dass die von ihm bei der Registrierung gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Macht ein Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben, ist SCOTTEE berechtigt, das Benutzerkonto ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und zu löschen.

(2) Durch den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses, wofür insbesondere die Eingabe der Kunden-Stammdaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, gültige Zahlungsangaben) und das Akzeptieren dieser AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses erforderlich sind, kommt ein Nutzungsvertrag für die SCOTTEE App zwischen dem Kunden und SCOTTEE zustande.

(3) Die Anmietung eines SCOTTEE eScooters erfolgt dann durch den Abschluss eines Mietvertrages gemäß den Regelungen dieser AGB, § 4. Klarstellend wird festgehalten, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags weder für SCOTTEE, noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Mietverträgen begründet. SCOTTEE kann insoweit unter Berücksichtigung der begrenzten Anzahl der sich in Betrieb befindlichen SCOTTEE eScooter nicht garantieren, dass der Kunde einen SCOTTEE eScooter in einer für ihn passenden Entfernung bzw. überhaupt einen SCOTTEE eScooter zur Nutzung findet.

(4) SCOTTEE behält sich vor, die Registrierung eines Kunden oder den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen, falls begründete Zweifel am vertragskonformen Verhalten des Kunden bestehen.

§ 3 BENUTZERKONTO IN DER SCOTTEE APP

(1) Der Kunde hat die von ihm im Benutzerkonto hinterlegten, persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer und Zahlungsdaten.

(2) Es ist dem Kunden untersagt, Dritten die Nutzung eines über sein Benutzerkonto gebuchten SCOTTEE eScooters zu gestatten. Insbesondere ist die Weitergabe der Login-Daten für sein Benutzerkonto (Benutzername, Passwort, PIN) an andere Personen untersagt. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte selbst ein Kunde ist. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort unverzüglich zu ändern, falls eine begründete Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte und SCOTTEE hierüber unverzüglich zu informieren. Für den Fall eines Missbrauchs behält sich SCOTTEE die sofortige Löschung des Kontos sowie die Einleitung juristischer Schritte vor. Im Falle eines Verschuldens des Nutzers, z.B. durch missbräuchliche Weiterleitung an Dritte, bleibt der Nutzer zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet und hat SCOTTEE den durch den Missbrauch entstehenden Schaden zu ersetzen.

(3) Für die Nutzung der SCOTTEE App muss der Kunde über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der SCOTTEE App genügt. Es wird bei jedem Download der App automatisch geprüft, ob das jeweilige internetfähige Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt. Der Kunde selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen, sofern diese nicht schuldhaft durch SCOTTEE außerhalb der vertragsgemäßen Leistungserbringung verursacht worden sind.

(4) Es ist dem Kunden untersagt, die SCOTTEE App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren. Die schuldhafte Zuwiderhandlung oder der begründete Verdacht eines entsprechenden Versuchs führen unmittelbar zum Ausschluss von der Nutzung der SCOTTEE App.  SCOTTEE behält sich dabei die Geltendmachung etwaiger Ansprüche vor. 

(5) Der Kunde hat SCOTTEE den Verlust oder die Entwendung seines mit dem Benutzerkonto verknüpften Mobiltelefons oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte unverzüglich anzuzeigen. SCOTTEE wird sodann zur Meidung einer missbräuchlichen Nutzung den Zugang bis zur Klärung des Sachverhalts sperren und den Kunden per E-Mail informieren.

§ 4 RESERVIERUNG UND ABSCHLUSS VON MIETVERTRÄGEN

(1) Eine Nutzung ist nur für solche SCOTTEE eScooter möglich, die in der SCOTTEE App entsprechend als verfügbar gekennzeichnet sind. In Einzelfällen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen vom tatsächlichen zum angezeigten Standort des SCOTTEE eScooters kommt.

(2) Durch Klicken auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig starten“ in der SCOTTEE App gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Miete des reservierten SCOTTEE eScooters ab. Durch das Freischalten des SCOTTEE eScooters zur Nutzung nimmt SCOTTEE dieses Angebot an.

(3) Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde den eScooter gemäß § 5 ordnungsgemäß zurückgegeben hat oder die maximale Mietzeit nach § 5 (5) abgelaufen ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt eine grundlegende Sicherheitsüberprüfung des SCOTTEE eScooters samt Sichtkontrolle durchzuführen und ihm auffallende, offensichtlich die Verkehrssicherheit oder die allgemeinen Funktionsweisen des SCOTTEE eScooters beeinträchtigende Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen unverzüglich dem SCOTTEE Kundendienst zu melden sowie bei Auffälligkeiten (insbesondere sichtbare Beschädigungen des SCOTTEE eScooters, der Bremsen, Beleuchtung oder Hinweise auf außergewöhnlichen oder übermäßigen Verschleiß) eine Nutzung des SCOTTEE eScooters zu unterlassen.

(5) SCOTTEE ist berechtigt, den Kunden bei wesentlichen Störungen des Nutzungsablaufes auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen.

§ 5 MIETENDE

(1) Möchte der Kunde den Mietvertrag beenden, so muss er den SCOTTEE eScooter ordnungsgemäß gemäß § 6 parken und sodann den Prozess zum Abschluss des Mietvorgangs auf der SCOTTEE App durchführen.

(2) Der Mieter sollte sich zuvor über die SCOTTEE App über die Grenzen des Geschäftsgebiets und Parkverbotszonen informieren.

(3) Der Mietvorgang kann auf der SCOTTEE App nur abgeschlossen werden, wenn sich der SCOTTEE eScooter innerhalb eines SCOTTEE Geschäftsgebiets und außerhalb einer Parkverbotszone befindet. Zudem muss eine Internetverbindung herstellbar sein.

(4) Sollten diese Voraussetzungen am gewählten Parkplatz nicht vorliegen, so muss der SCOTTEE eScooter vom Kunden an einem Standort abgestellt werden, an welchem die Voraussetzungen vorliegen.

(5) Sofern der Kunde den Mietvorgang nach Abstellen des eScooters nicht über die SCOTTEE App abschließt, wird der Abschluss des Mietvorgangs automatisch eingeleitet, sofern der SCOTTEE eScooter für 60 Minuten nicht bewegt oder anderweitig benutzt wird.

(6) Kann der Mietvorgang trotz Vorliegens der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen mittels der SCOTTEE App aus technischen Gründen nicht beendet werden, hat der Kunde dies unverzüglich SCOTTEE zu melden und die weitere Vorgehensweise mit SCOTTEE abzustimmen.

(7) Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet erst mit Abschluss des Mietvorgangs, es sei denn, der Mietvorgang konnte aus Gründen nicht abgeschlossen werden, welche der Kunde nicht zu vertreten hat.

(8) Mit dem Abschluss des Mietvorgangs wird dem Kunden die Gesamtmietzeit und der jeweils angefallene Gesamtpreis angezeigt. Er erhält zudem an die in seinem SCOTTEE Benutzerkonto angegebene Email-Adresse eine ordnungsgemäße Rechnung übersandt.

 

§ 6 ORDNUNGSGEMÄSSE RÜCKGABE UND PARKEN DES SCOTTEE ESCOOTERS

(1) Der Kunde hat den SCOTTEE eScooter in gleichem Zustand zurück zu geben, wie dieser bzgl. optischer und technischer Beschaffenheit zur Verfügung gestellt wurde. Ausgenommen sind die normale Abnutzung durch den bestimmungsmäßen vertraglichen Gebrauch sowie ein im Vergleich zum Zeitpunkt der Anmietung reduzierter Batteriestand.

(2) Der SCOTTEE eScooter muss ordnungsgemäß auf öffentlichen Flächen geparkt werden. Für das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen gelten gemäß § 11 (5) Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.

(3) Der SCOTTEE eScooter darf an keinem Ort geparkt werden, an welchem das Parken durch die lokalen Vorschriften der Stadt verboten ist.

(4) Durch die Art und Weise des Parkens des SCOTTEE eScooters dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für die Verkehrssicherheit oder Rechte oder Rechtsgüter Dritter entstehen.

(5) Es ist der am SCOTTEE eScooter befindliche Ständer zu verwenden , sodass eine senkrechte und stabile Parkposition gewährleistet ist.

(6) Insbesondere darf der SCOTTEE eScooter nicht den Straßenverkehr für andere fahrende oder laufende Verkehrsteilnehmer behindernd wie folgt geparkt werden:

quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen; an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Verkaufsautomaten, Zäunen Dritter, Banken, Containern, Müllcontainern, vor oder in der Nähe von Notausgängen und Feuerwehren, vor Ein- und Ausgängen, in Halteverboten, in Zufahrtsstraßen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Fahrradwegen, an Hilfselementen für die Orientierung von Blinden, auf Fußgängerübergängen, in Gebäuden, an anderen Fahrzeugen, in Parks und Grünflächen, an Stellen, wo der SCOTTEE eScooter Werbung oder Stadtmobiliar verdeckt, die Funktionalität einer Einrichtung beeinträchtigt wird, in den für das Be- und Entladen reservierten Bereichen oder an Orten, die für andere Nutzer oder Dienstleistungen reserviert sind, an Stellen, an denen ein Parken den Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung einschränken würden.

(7) Zur Gewährleistung des free-floating Konzeptes ist es erforderlich, dass der SCOTTEE eScooter an öffentlich zugänglichen Stellen geparkt wird. Deswegen darf der SCOTTEE eScooter nicht an schwer zugänglichen Orten geparkt werden, insbesondere nicht an folgenden Orten, soweit diese nicht ausdrücklich als Parkplätze von SCOTTEE ausgewiesen sind:

a) Privat- oder Firmengelände;
b) Hinterhöfe;
c) Parkhäuser;
d) Kundenparkplätzen insbesondere von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants, Bars;
e) Parkplätze von Universitäten und anderen öffentlichen Einrichtungen;
f) Innenräume.

(8) Weiter dürfen SCOTTEE eScooter nicht auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen sowie fahrzeugbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie „8-19 Uhr“, „Dienstags, 6-13 Uhr“) geparkt werden. Dies gilt auch für Parkverbote, die bereits angeordnet aber im Zeitpunkt des Parkens noch nicht gültig sind (z.B. zukünftige, temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen).

(9) Der Kunde ist nach Treu und Glauben verpflichtet, im Falle einer berechtigten Anfrage von SCOTTEE Angaben zum genauen Rückgabeort eines SCOTTEE eScooters zu machen.

§ 7 MIETZAHLUNG

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der jeweiligen Miete (Pay-per-Ride). Dem Kunden wird vor Abschluss des Mietvertrages in der SCOTTEE App die Entsperrgebühr für den SCOTTEE eScooter sowie der Preis der Miete pro Minute angezeigt. Die angezeigten Preise beinhalten die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer. Die Gesamtmiete (Entsperrgebühr und nutzungsabhängige Miete) ist mit Beendigung des Mietvertrags fällig.

(2) Sollte der eScooter nicht vertragsgemäß einsetzbar sein, obwohl er in der SCOTTEE App entsprechend als „frei/verfügbar“ gekennzeichnet war, werden dem Kunden weder eine Entsperrgebühr noch eine Miete berechnet.

(3) Die Nutzung von SCOTTEE eScootern wird nach Wahl des Kunden im jeweiligen Mietvertrag entweder nach Maßgabe des jeweiligen Paketes und/oder in der Standardabrechnung pro angefangener Minute abgerechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten abgerechnet).

(4) Beim Erwerb von Prepaid-Paketen (SCOTTEE Prepaid-Karte oder digital) werden dem Kunden die Kosten sowie der Leistungsumfang des jeweiligen Prepaid-Pakets vorab auf der jeweiligen Prepaid-Karte bzw. online mitgeteilt. Die Prepaid-Pakete haben Gutschein-Funktion und beinhalten, dass der Kunde ein bestimmtes Guthaben-Kontingent erhält. Das Guthaben ist über den Guthaben-Code spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf zu aktivieren; nach Ablauf von sechs Monaten kann der Code nicht mehr zur Aktivierung des Guthabens benutzt werden. Das Guthaben hat ab Zeitpunkt der Aktivierung eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren; mit Ablauf von vier Jahren nach erfolgter Aktivierung verfällt nicht genutztes Guthaben des jeweiligen Prepaid-Pakets; eine Rückzahlung oder anderweitige finanzielle Kompensation durch SCOTTEE ist nicht möglich. Bei Kauf eines Prepaid-Paketes wird der jeweilige Paketpreis vorab zur Zahlung fällig. Eine Barauszahlung eines erworbenen Prepaid-Pakets oder eines Restbetrags nach dem Kauf ist ausgeschlossen. SCOTTEE haftet nicht für ein Guthaben bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung oder Beschädigung der Prepaid-Karte, wenn das noch vorhandene Guthaben nicht mehr ermittelt werden kann und leistet keinen Ersatz.

(5) SCOTTEE arbeitet mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern zusammen. Zahlungen erfolgen nach der im entsprechenden Registrierungsprozess gewählten Zahlungsmethode. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist, über das angegebene Konto per Bankeinzug zu verfügen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Zahlungsmittels zu sorgen. Sofern eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, kann SCOTTEE dies dem Kunden in Höhe ihres tatsächlich entstandenen Aufwandes oder als Pauschalen in Rechnung stellen, es sei denn der Kunde weist nach, dass SCOTTEE kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. SCOTTEE ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

(6) Gegen die Ansprüche von SCOTTEE kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; Rückabwicklungsansprüche des Kunden nach Widerruf des Vertrags sind hiervon ausgenommen.

(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; Rückabwicklungsansprüche des Kunden nach Widerruf des Vertrags sind hiervon ausgenommen.

§ 8 ABTRETUNG 

SCOTTEE behält sich vor, seine Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde rechtzeitig informiert. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei SCOTTEE weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen etc. bleibt.

§ 9 FAHRBERECHTIGUNG

(1) Zur Führung von SCOTTEE eScootern sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

a) ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und
b) über ein aktives Benutzerkonto bei SCOTTEE verfügen.

(2) Der Kunde muss in der Lage sein, einen SCOTTEE eScooter verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen. Er muss Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von Kraftfahrzeugen haben sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von Kraftfahrzeugen vertraut sein.

(3) Der Kunde ist zu einer sicheren Nutzung des SCOTTEE eScooters verpflichtet und hat sämtliche Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, um Unfälle oder Sach- und Personenschäden zu vermeiden.

§ 10 ALLGEMEINE PFLICHTEN DES KUNDEN / VERBOTE

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den SCOTTEE eScooter pfleglich und schonend zu behandeln, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und durch die Nutzung des SCOTTEE eScooters keine Rechte und Rechtsgüter Dritter zu gefährden.

(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

a) die maximale Belastungsgrenze von 100 kg einzuhalten,
b) den SCOTTEE eScooter während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen,
c) Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich nach Feststellung an SCOTTEE mitzuteilen,
d) sicherzustellen, dass der SCOTTEE eScooter nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird, soweit dies dem Kunden möglich und zumutbar ist,
e) beim Führen des SCOTTEE eScooters im Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nach Maßgabe der §§ 10 bis 13 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einzuhalten,
f) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte oder Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich des SCOTTEE eScooters unverzüglich anzuhalten und SCOTTEE zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann,
g) den SCOTTEE eScooter ordnungsgemäß gemäß § 6 zu parken.

(3) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) den SCOTTEE eScooter unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,
b) den SCOTTEE eScooter für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,
c) den SCOTTEE eScooter für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden,
d) den SCOTTEE eScooter für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,
e) mit dem SCOTTEE eScooter Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den SCOTTEE eScooter beschädigen könnten,
f) den SCOTTEE eScooter mit einer weiteren Person oder einem Tier zu verwenden,
g) den SCOTTEE eScooter für die Begehung von Straftaten zu verwenden,
h) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am SCOTTEE eScooter auszuführen oder ausführen zu lassen.

(4) Der Kunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende, stromsparende und ordnungsgemäße Fahrweise zu achten.

§ 11 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN 

    (1) Unfälle mit einem SCOTTEE eScooter hat der Kunde unverzüglich SCOTTEE zu melden.

    (2) Der Kunde hat – soweit es ihm möglich und zumutbar ist – nach einem Unfall unverzüglich die Polizei hierüber zu informieren und auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hinzuwirken. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Kunde dies SCOTTEE unverzüglich mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise mit SCOTTEE abzustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

    a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, SCOTTEE davon vertragsgemäß informiert wurde), und
    b) nach Absprache mit SCOTTEE ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden.

    (3) Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführter SCOTTEE eScooter beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

    (4) Unabhängig davon, ob ein Unfall selbst- oder fremdverschuldet war, wird SCOTTEE dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses Formular ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Formulars beim Kunden vollständig ausgefüllt an SCOTTEE zurück zu senden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Absendung der Anzeige an SCOTTEE. Erfolgt keine fristgemäße Rücksendung des Formulars zur Schadensmeldung, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden. Verweigert die Versicherung eine Regulierung allein aufgrund der verspäteten Absendung durch den Kunden, wird SCOTTEE seine hieraus resultierenden Ansprüche gegen den Kunden geltend machen.

    (5) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zum Unfall- / Schadensverlauf, insbesondere auch zum Unfallort zu machen.

    § 12 VERSICHERUNG

    (1) Der SCOTTEE eScooter ist in Deutschland haftpflichtversichert.

    (2) Dem Kunden ist es untersagt, Haftpflichtschäden ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin anzuerkennen oder zu befriedigen.

    (2) Wird der SCOTTEE eScooter während der Nutzungszeit des Kunden schuldhaft beschädigt, hat der Kunde die Kosten zur Behebung des Schadens, einschließlich der anteiligen Kosten einer gegebenenfalls erforderlichen Neuanschaffung, zu ersetzen. Etwaige Kompensationszahlungen durch die Versicherung werden angerechnet.

    (3) Etwaige Haftungsbegrenzungen für Schäden am SCOTTEE eScooter zugunsten des Kunden gelten nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.

    (4) Führt der Kunde den Schaden am SCOTTEE eScooter grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber SCOTTEE nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an SCOTTEE gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.

    (5) Verletzt der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig eine andere Verpflichtung und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt jeglicher Versicherungsschutz. Im Falle einer Teilfreigabe gilt der vorstehende Versicherungsschutz nur in verminderter Höhe. Eine etwaige Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gilt in einem solchen Fall nicht. Stattdessen gilt bei vorsätzlicher Schadensverursachung keine Haftungsbeschränkung zugunsten Kunden; bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Kunden gilt eine etwaige Haftungsbeschränkung des Kunden, soweit der Versicherer die Zahlung an SCOTTEE gemäß § 28 Abs. 2 VVG mindert, ohne jedoch den etwaigen Betrag der Selbstbeteiligung zu unterschreiten.

    (6) Führt ein Verstoß des Kunden gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten dazu, dass der Versicherer SCOTTEE in Regress nehmen kann, kann SCOTTEE in gleichem Umfang den Kunden in Regress nehmen.

    § 13 HAFTUNG VON SCOTTEE

    (1) SCOTTEE haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von SCOTTEE, ihrem Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

    (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SCOTTEE

    (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und
    (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach jedoch begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

    (3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden SCOTTEE nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit SCOTTEE einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von SCOTTEE für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 82) bleibt ebenfalls unberührt.

    § 14 HAFTUNG DES KUNDEN

    (1) Der Kunde haftet gegenüber SCOTTEE für Schäden, die er zu vertreten hat. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen § 10 oder auch die von ihm zu vertretene Entwendung, Beschädigung oder Verlust eines SCOTTEE eScooters. SCOTTEE hat einen Anspruch gegen den Kunden auf Freistellung von berechtigten Ansprüchen Dritter für den Fall, dass der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung wegen eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Kunden ganz oder teilweise entfällt. Dies schließt die Kosten einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung ein. Klarstellend wird festgehalten, dass ein etwaiges Mitverschulden Dritter berücksichtigt wird.

    (2) Der Kunde haftet für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuchs, die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung von SCOTTEE eScootern zu vertreten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kommt für alle hieraus entstehenden Kosten auf und stellt SCOTTEE vollständig von etwaigen hieraus resultierenden Forderungen Dritter frei. Klarstellend wird festgehalten, dass der Kunde nicht haftet, sofern und soweit ein Schaden durch die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung eines mangelhaften SCOTTEE eScooters verursacht wird.

    (3) Der Kunde haftet nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt und nicht auf SCOTTEE Rückgriff genommen wird.

    (4) Eine etwaige zwischen SCOTTEE und dem Kunden vereinbarte Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden für Schäden am SCOTTEE eScooter gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.

    (5) Führt der Kunde den Schaden am SCOTTEE eScooter grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber SCOTTEE nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an SCOTTEE gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.

    (6) Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der SCOTTEE durch die Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten zur Ermittlung von während der jeweiligen Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Störungen entsteht, erhält SCOTTEE vom Kunden für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale gemäß der jeweils geltenden Gebührenliste es sei denn, der Kunde weist nach, dass SCOTTEE ein wesentlich niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist. SCOTTEE ihrerseits ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

    § 15 VORÜBERGEHENDE SPERRUNG DES BENUTZERKONTOS UND NUTZUNGSAUSSCHLUSS

    (1) SCOTTEE kann das Benutzerkonto vorläufig sperren

    a) wenn für die Vertragserfüllung wesentliche Daten in dem Benutzerkonto nicht richtig angegeben sind,
    b) wenn sich der Kunde trotz vorheriger Mahnung mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe im Verzug befindet,
    c) im Falle sonstiger erheblicher Vertragsverletzungen, die der Kunde zu vertreten hat;
    d) wenn der Kunde sein mit dem Benutzerkonto verknüpftes Mobiltelefon verloren hat, ihm dieses entwendet wurde oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte besteht.

    (2) SCOTTEE wird die Sperrung des Benutzerkontos unverzüglich nach Beendigung des vertragsverletzenden Verhaltens des Kunden aufheben.

    (3) SCOTTEE kann den Kunden nach vorheriger erfolgloser Abmahnung von einer Nutzung ausschließen, wenn sich dieser mehrfach in erheblicher Weise vertragswidrig Verhalten hat und dieses Verhalten zu vertreten hat.

    § 16 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DES SCOTTEE APP NUTZUNGSVERTRAGS

    (1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Verpflichtungen, die sich während der Laufzeit des Nutzungsvertrages aus einer Verletzung desselbigen ergeben, bleiben von einer Kündigung unberührt.

    (2) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

    a) wiederholt und trotz mehrfacher Mahnung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist;
    b) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb SCOTTEE die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
    c) trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt;
    d) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
    e) seine Login-Daten zu seinem SCOTTEE Benutzerkonto an eine andere Person weitergegeben hat;
    f) den Versuch unternommen hat, die SCOTTEE App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren.

    § 17 WIDERRUFSRECHT FÜR MIETVERTRAG

    Hinsichtlich des Rahmenvertrags steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

    WIDERRUFSBELEHRUNG

    WIDERRUFSRECHT

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Scottee Mobility GmbH, Darmstädter Str. 24a, 64521 Groß-Gerau, E-Mail: info(at)scottee.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    FOLGEN DES WIDERRUFS

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

    An: Scottee Mobility GmbH, Darmstädter Str. 24a, 64521 Groß-Gerau, Tel: 06152-9478980, e-mail: info (at) SCOTTEE.de

    Widerruf

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

     

    _______________________________

     

    ________________________________

     

    ________________________________

     

    Bestellnummer / Order:

     

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    Bestellt am (*)/erhalten am (*):

     

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    Name des/der Verbraucher(s):

     

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    Anschrift des/der Verbraucher(s):

     

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    Unterschrift des/der Verbraucher(s)

    (nur bei Mitteilung auf Papier)

     

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    Datum:

     

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    (*) Unzutreffendes streichen.

    § 18 DATENSCHUTZ

    SCOTTEE erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beachtet SCOTTEE die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des BDSG, TMG.

    Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden wird auf die auf dem SCOTTEE Internetportal vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.

    § 19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    Auf Verträge zwischen dem Kunden und SCOTTEE findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Groß-Gerau Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und/oder dem Mietvertrag. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

    Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SCOTTEE auf Dritte übertragen.

    § 20 KUNDENDIENST / BESCHWERDEN

    Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief, Telefon oder E-Mail an die folgenden Kontaktdaten wenden:

    Scottee Mobility GmbH, Darmstädter Str. 24a, 64521 Groß-Gerau, Tel: 06152-9478980, E-mail: info (at) scottee.de

    SCOTTEE ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, an dem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Von einer freiwilligen Teilnahme i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG wird abgesehen.

    SCOTTEE hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.